Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich seit 1999 engagiert, konsequent und effektiv die Rechte von Anlegern und Investoren. Durch maßgebliche von mir erstrittene höchstrichterliche Leitsatzentscheidungen und meine Publikationen habe ich das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts in den letzten zwei Jahrzehnten maßgeblich mitgeprägt.
Hartnäckigkeit, außerordentliches Engagement und höchste Professionalität sind mir besonders wichtig, wenn es um die Durchsetzung der Rechte meiner Mandanten geht.
Ich verfüge über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der prozessualen Vertretung von Anlegern vor Gericht, besondere Expertise im kollektiven Rechtsschutz, in der systematischen und strategischen Führung von Massenverfahren und bei der Bündelung von Anlegeransprüchen. In der Führung von Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) gelte ich als Pionierin , da das erste erfolgreiche Kapitalanlegermusterverfahren bei geschlossenen Fonds nach dem KapMuG (zum Filmfonds VIP 4) von mir geführt wurde (OLG München, KAP 1/07 vom 30.12.2011). Bei der Neufassung des KapMuG im Jahr 2012 wurde ich als Expertin vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständige angehört.
Auch wenn Sie z.B. Opfer von phishing-Attacken geworden sind, oder Ihnen Ihre Bank plötzlich Ihr Konto gekündigt hat, nur weil Sie womöglich nicht rechtzeitig den neuen AGBs zugestimmt haben, vertrete ich Sie gegen die Bank. Hier ist es mir in jüngster Zeit bereits mehrfach erfolgreich gelungen, die Bank bereits außergerichtlich zum Einlenken zu bewegen.