Es hat sich "ausgezockt"! Verträge zwischen Online-Glücksspielanbietern ohne österreichische Konzession und Kunden sind absolut nichtig. Gewinne müssen zurückgezahlt werden.


Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bisher schon in zahlreichen Fällen entschieden, dass Glücksspielverträge mit Online-Anbietern ohne österreichische Konzession verboten und damit absolut nichtig (gegenstandslos) sind. Dadurch konnten in der Vergangenheit viele Spieler ihre Einsätze von den Anbietern zurückfordern und so einen Spielverlust vermeiden. 

Illegale Online-Glückspielgewinne müssen zurückgezahlt werden.

Nun hat der OGH in einer aktuellen Entscheidung (OGH 8 Ob 21/24g) geurteilt, dass auch diese Medaille zwei Seiten hat. Demnach können die Anbieter illegaler Online-Glücksspiele ausgezahlte Gewinne von ihren Kunden zurückfordern.

Konkret  ging es um ein illegales Online-Glücksspiel-Angebot eines Unternehmens aus Malta. Eine Kundin in Österreich hatte bei diesem Anbieter gespielt und dabei Gewinne erzielt. Der Glücksspielanbieter klagte die Kundin und verlangte die Rückzahlung der erspielten Gewinne.

Keine österreichische Konzession. Glücksspielvertag absolut nichtig.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass der Vertrag zwischen dem Glücksspielanbieter aus Malta und der Kundin absolut nichtig ist, da das Anbieten von Glücksspielen ohne österreichische Konzession in Österreich verboten ist. Dieses Verbot dient nicht nur dem Schutz der Spieler, sondern auch der Sicherung des Glücksspielmonopols und soll insgesamt verhindern, dass solche illegalen Online-Glücksspiele angeboten werden.

Daher kann das Unternehmen, welches das illegale Glücksspiel im Internet angeboten hat, den ausgezahlten Gewinn von der Kundin bereicherungsrechtlich zurückfordern. 

Unkenntnis schützt vor Rückforderung nicht.

Der OGH hat klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Glücksspielanbieter von der Illegalität seines Angebots wusste oder nicht. Entscheidend ist, dass das Anbieten von Glücksspielen ohne Konzession in Österreich gesetzlich verboten ist, um den Glücksspielmarkt zu regulieren und Spielsucht sowie Kriminalität zu verhindern. 

Spielsucht eindämmen.

Aus der Entscheidung geht klar hervor, dass der OGH ein risikoloses Spielen nicht ermöglichen und damit einer ausufernden Spielsucht vorbeugen möchte.

Aus der Begründung: "Zwar würde es eine bloß einseitige Möglichkeit der Rückforderung des Einsatzes durch den Spieler für den Veranstalter noch weniger lohnend machen, das verpönte Spiel am Markt anzubieten, als eine beiderseitige Rückforderbarkeit. Könnte ein Spieler im Falle dessen, dass er verliert, seine Leistung (seinen Einsatz) zurückverlangen, und im Falle dessen, dass er gewinnt, den ihm ausbezahlten Gewinn behalten, so spielte er letztlich risikolos. Dies brächte ein erhebliches Suchtpotenzial mit sich. Kann dagegen zusätzlich der Veranstalter den unrechtmäßig ausbezahlten Gewinn bereicherungsrechtlich zurückfordern, wird auch der Spielteilnehmer davon abgehalten, bei einem solchen Veranstalter zu spielen."

Tipp:

Falls auch Sie von in Österreich illegalem Online-Glücksspiel betroffen sind und Spielverluste gemacht haben, berate und vertrete ich Sie gerne vor Gerichten in ganz Österreich. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Problem.

Der Autor:

MMag. Florian Stachowitz

ist Rechtsanwalt und Partner bei Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers