Tragstühle zur Verwendung für Patienten sind Medizinprodukte. Betreiber und Anwender sollten daher ihre Pflichten nach der Medizinproduktebetreiberverordnung kennen. Das schließt auch Mietwagenunternehmer und die Verwendung in Mietwagen ein.

Der qualifizierte Krankentransport ist durch die den Rettungsdienst regelnden Gesetze der Bundesländer reguliert. Diese stellen erwartungsgemäß höhere Anforderungen an die Genehmigungsinhaber als an Taxi- und Mietwagenunternehmer. Dennoch sind Krankenfahrten auch für diese ein lukratives Geschäft. Um die Erwartungen der Kunden (Krankenhäuser, Ärzte und Patienten) zu erfüllen und gleichzeitig den Kostenvorstellungen der Krankenkassen entgegenzukommen, hat sich ein Graubereich entwickelt, der den zahlreichen gesetzlichen Vorgaben nicht immer ganz gerecht wird.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte in einer nicht unumstrittenen Entscheidung bereits zur Verwendung von Fahrtragen in Mietliegewagen entschieden und der Klage eines Krankentransportunternehmers auf Unterlassung stattgegeben. Jetzt nehmen Krankentransporte auch die Verwendung von Tragstühlen in Mietwagen in's Visier.

Fehler im Bereich des Medizinprodukterechts sind schnell gemacht. Das kann neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Ordnungswidrigkeiten auch zu einer zivil- wie strafrechtlichen Haftung oder Problemen mit der Genehmigung führen. Typische Fehler sind

  • fehlerhafte Anwendung durch die Anwender 
  • fehlende oder fehlerhafte Einweisung in Medizinprodukte
  • fehlerhafte Prüfung und Wartung der Medizinprodukte
  • unzulässige Kombinationen mit Medizinprodukten

Da Tragstühle bzw. klappbare und nicht-klappbare Tragesessel ür die Verwendung in Krankentransportwagen nach DIN 1789 konzipiert sind, kann die Verwendung in Personenkraftwagen und anderen Kraftfahrzeugen unzulässig sein. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm - wie bereits berichtet - für Krankenfahrtragen beanstandet.

Mietwagenunternehmer müssen dabei prüfen, ob die von ihnen verwendeten Tragstühle wegen fehlender Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme überhaupt als Sitze in Kraftfahrzeugen in Betracht kommen. Fehlt eine Bauartzulassung des Sitzgurtes bzw. des Rückhaltesystems, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen.

Darüber hinaus sollten Taxi- und Mietwagenunternehmen die besonderen Anforderungen bei der Beförderung von Patienten im Auge behalten und sich hierüber informieren. Nicht ohne Grund ist diese Kundengruppe nicht mit normalen Fahrgästen zu vergleichen. Es lauern zahlreiche Fallstricke. Dies gilt für die Verhandlungen und Verträge mit den Krankenkassen einerseits, die Abrechnung der Fahrten, die Werbemöglichkeiten und die Verwendung geschützter Begriffe ebenso wie für den Umgang mit Medizinprodukten und die Ausstattung, die erforderlichen Genehmigungen sowie die Zulassungsvoraussetzungen der Fahrzeuge.

Dr. Andreas Staufer
Rechtsanwalt