Einleitung
Am 19. Juni 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Eintragung von Eltern im deutschen Geburtsregister betrifft (OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2024, Az. 26 Wx 1/24). Diese Entscheidung hat besondere Bedeutung für Paare und Einzelpersonen, die sich für Leihmutterschaft interessieren. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Aspekte des Beschlusses und seine Relevanz für ähnliche Fälle.
Hintergrund des Falls
Der Fall drehte sich um die Frage, ob eine nachgeburtliche Gerichtsentscheidung aus der Ukraine, die in Deutschland anerkannt wurde, die Eintragung der Wunscheltern als Haupteintrag im deutschen Geburtsregister ermöglicht. Ohne diese Anerkennung müsste zunächst die Leihmutter eingetragen werden, die das Kind zur Welt gebracht hat, bevor eine Korrektur der Eintragung erfolgen könnte.
Das Amtsgericht Köln hatte das Standesamt bereits verpflichtet, die Wunscheltern und nicht die Leihmutter im Register einzutragen. Das OLG Köln bestätigte diese Entscheidung nach eingehender Prüfung.
Wichtige Punkte des Beschlusses
Bestätigung der Eintragung der Eltern: Das OLG Köln stellte klar, dass die Eintragung der Wunscheltern im deutschen Geburtsregister auch dann erfolgt, wenn eine nachgeburtliche Gerichtsentscheidung aus der Ukraine vorliegt. Die Entscheidung des ukrainischen Gerichts, welche die Wunscheltern als rechtliche Eltern des Kindes feststellte, wurde in Deutschland anerkannt und ist somit bindend. Daher ist die Leihmutter nicht als Mutter einzutragen.
Rechtliche Begründung: Das Gericht betonte, dass die Entscheidung des ukrainischen Gerichts auf den Zeitpunkt der Geburt wirkt. Die Feststellung der Elternschaft durch das ukrainische Gericht überprüfte die bestehende Rechtslage und stellte die daraus folgende Abstammung fest, wodurch die Wunscheltern ab der Geburt als rechtliche Eltern gelten.
Bedeutung der Entscheidung
Dieser Beschluss hat weitreichende Auswirkungen auf Fälle, in denen ausländische Gerichtsentscheidungen die Eintragung von Eltern im deutschen Geburtsregister beeinflussen. Er schützt die Rechtsposition der Wunscheltern auch bei nachgeburtlichen Entscheidungen. Sowohl vorgeburtliche als auch nachgeburtliche Entscheidungen, die die maßgebliche Rechtslage überprüfen und den Abstammungsstatus feststellen, führen nun zur Eintragung der Wunscheltern im Geburtsregister ohne Hinweis auf die Leihmutter.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des OLG Köln stärkt die Rechte von Eltern, die durch Leihmutterschaft ein Kind bekommen haben, indem sie die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland bestätigt. Dies bietet Klarheit und Sicherheit für betroffene Eltern und verhindert nachträgliche Änderungen im Geburtsregister.
Für detaillierte rechtliche Beratung und Unterstützung sollten Sie sich an einen Anwalt für Leihmutterschaft wenden.