Lange war es ruhig um die Roadfans GmbH. Nun schlägt ein Angebot des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Fristsetzung hohe Wellen. KäuferInnen wird mitgeteilt, was sie noch zahlen müssten, um ihr Fahrzeug zu bekommen. Lesen Sie hier, was es mit diesen Schreiben auf sich hat, warum manche KundInnen (zu Recht) sauer sind und wie man mit dem Angebot umgeht.
1. Fristsetzung zum 28.01.2025 bei Roadfans GmbH
Mit Schreiben vom 13.01.2025 hat der vorläufige Insolvenzverwalter der Roadfans GmbH die KäuferInnen von Wohnmobilen angeschrieben. Er teilt Ihnen mit, was sie noch zahlen müssten, um in den Besitz des Fahrzeug zu kommen. Dieser Betrag ist in jedem Fall anders.
a) Wie kommt der Betrag zustande?
Die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Masse zu vermehren. Das bedeutet, dass er alle Vermögenswerte bildlich gesprochen "zu Geld" machen muss. Dazu gehört es auch, dass er die vorhandenen Fahrzeuge zu einem regulären Preis veräußert, um so Einnahmen für die Masse zu generieren. Dementsprechend stellt der in dem Schreiben genannte Betrag einen Wert dar, den ein Dritter für dieses Fahrzeug zu zahlen bereit ist. Das ist erst einmal der Ausgangspunkt. Der zweite Ausgangspunkt ist, dass Zahlungen vor der Insolvenz grundsätzlich nicht im Rahmen der geforderten Zahlung angerechnet werden dürfen, da es sich dabei dann spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und einer Nichterfüllung des Insolvenzverwalters um Insolvenzforderungen handelt. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:
- Verträge ohne Anzahlung
- Verträge mit Anzahlung
- Verträge mit unechter Vollzahlung
- Verträge mit echter Vollzahlung
b) Verträge Roadfans GmbH ohne Anzahlung
Bei Verträgen, wo die KundInnen keine Anzahlung geleistet haben, ist die Sache relativ einfach. Es ist der vertraglich vereinbarte Zahlungsbetrag mit dem geforderten Betrag zu vergleichen. Wenn dieser identisch oder nur bedingt höher ist, könnte man das Angebot annehmen. Vielfach sind wir gefragt worden, ob die Zahlung auch "sicher" sei und ob man hier nicht auch wieder Gefahr laufen würde, das Geld zu zahlen, aber das Fahrzeug nicht zu bekommen. Dies Angst ist unbegründet, denn wenn der Insolvenzverwalter dieses Angebot macht und damit den Vertrag erfüllt, muss er bzw. die Masse vorrangig für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten gerade stehen. Hier kann man also entscheiden, ob das Angebot einem gefällt oder nicht.
ABER ACHTUNG: Das sollte man nur machen, wenn man damit leben kann, dass etwaige Gewährleistungsansprüche nicht bestehen bzw. diese allenfalls als Insolvenzforderung geltend gemacht werden können. Diese Gewährleistungsansprüche sind nämlich dann auch nur Insolvenzforderungen, auf die dann nur eine Quote entfällt. Man sollte also damit leben können, dass es keine Gewährleistung gibt. Allerdings bleiben etwaige Herstellergarantien, sofern noch welche bestehen, davon unberührt.
c) Verträge Roadfans GmbH mit Anzahlung
Bei Verträgen mit Anzahlung hängt die Überlegung davon ab, wieviel bereits gezahlt wurde und wie hoch die Forderung des Insolvenzverwalters ist.
Wenn man weniger als 50 % gezahlt hat kann es sein, dass sich das Angebot des Insolvenzverwalters nicht allzu weit von dem bewegt, was man ohnehin noch zahlen müsste. In einem konkreten Fall, der mit vorliegt, muss eine Kundin nur etwa rund 3.000 € mehr bezahlen, als sie normalerweise hätte zahlen müssen. Das liegt daran, dass das Drittangebot relativ niedrig ist. Da es für die Kundin besser ist, das Fahrzeug zu bekommen, als einen Betrag von rund 20.000 € "abzuschreiben" und zur Insolvenztabelle anzumelden, wird diese Kundin das Angebot vermutlich annehmen, auch wenn es dann keine wirkliche Gewährleistung gibt.
Wenn man mehr als 50 % des Kaufpreises gezahlt hat, muss man sich überlegen, ob das Angebot des Insolvenzverwalters wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn das Ankaufsangebot des Dritten hoch ist, kann es sein, dass man nochmal z.B. mehr als 50 % des Kaufpreises zahlen muss, um das Fahrzeug zu kommen. Hier muss überlegt werden, ob man a) den Betrag zahlt und ein Fahrzeug mit nur bedingter Gewährleistung bekommt oder aber b) den Betrag nicht zahlt und dann den bereits geleisteten Betrag zur Insolvenztabelle anmeldet (wobei eine Prognose der Quote nicht wirklich prognostiziert werden kann). Das ist eine Entscheidung, durch die man dann durch muss.
d) Verträge Roadfans GmbH mit unechter Vollzahlung
Unter Verträgen mit unechter Vollzahlung verstehe ich diejenigen Verträge, in denen aufgrund eine Kaufes von Zubehör oder einer noch notwendigen Kilometerberechnung der geschuldete Kaufpreis und der gezahlte Kaufpreis nicht übereinstimmen. Unecht ist die Vollzahlung deshalb, weil die KundInnen davon ausgehen, dass die den vollen Kaufpreis gezahlt haben.
Da hier aber in jedem Fall der bereits geleistete Betrag fast vollständig dem Kaufpreis entspricht und das Angebot des Dritten meist sehr hoch ist, ist die Zahlung des vom vorläufigen Insolvenzverwalter geforderten Betrages meist keine wirklich Option.
Hier muss anders vorgegangen werden. Hier muss untersucht werden, ob der vorläufige Insolvenzverwalter überhaupt das Fahrzeug verkaufen darf. Das ist nämlich dann nicht der Fall, wenn der Käufer oder die Käuferin bereits Eigentümer des Fahrzeuges geworden ist. Dies ist für jeden Fall individuell zu prüfen. Wie eine solche Prüfung abläuft und wie man in diesem Fall vorgeht, können Sie hier nochmals nachlesen:
Insolvenz Roadfans GmbH- Fahrzeug vor der Insolvenz voll bezahlt - und jetzt?
Es gibt hier leider kein Schema F, wie die Fälle ausgehen. Mir liegen mehrere unterschiedliche Konstellationen vor, in denen die Ergebnisse durchaus unterschiedlich ausfallen können (und vermutlich auch werden).
e) Verträge Roadfans GmbH mit Vollzahlung
Schreiben zu echten Vollzahlern liegen mir nicht vor. Sollten Vollzahler bisher keine Post vom Insolvenzverwalter bekommen haben, sollten diese spätestens jetzt auf den Insolvenzverwalter zugehen. Nach den obigen Ausführungen kann es nämlich sein, dass der vorläufige Insolvenzverwalter davon ausgeht, dass es keinen Eigentumsübergang gegeben hat und dann könnte er geneigt sein, das Fahrzeug an einen Dritten zu veräußern. Das ist nicht einmal böser Wille, sondern möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass der Insolvenzverwalter schlicht die Einzelheiten IHRES Falles (noch) nicht kennt. Mir liegen z.B. Fälle vor, wo der Kunden den KfZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bereits erhalten hat, was der vorläufige Verwalter aber noch gar nicht weiß. Das kann dem Umstand geschuldet sein, dass es eine Vielzahl von jeweils anders zu betrachtenden Fällen gibt.
Bei Verträgen mit Vollzahlern gilt im Grunde das Gleiche wie bei Verträgen mit unechter Vollzahlung. Hier muss die Frage einer möglichen Eigentumsübertragung durch (konkludente) Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses geprüft werden und dann nach Prüfung mit dem Insolvenzverwalter das weitere Vorgehen geklärt werden.
Update 24.01.2025: Inzwischen haben auch die Vollzahler Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters bekommen. Sie sollen den Eigentumsübergang "belegen". Da es hier auf Kleinigkeiten in der "Beweisführung" ankommt, dürften viele Vollzahler diesem Schreiben einigermaßen ratlos gegenüber stehen. Da auch hier eine Frist bis zum 03.02.2025 gesetzt wurde, ist zügiges Handeln erforderlich. Anderenfalls wird der Verwalter das Fahrzeug möglicherweise anderweitig veräußern.
2. Wie geht es jetzt bei der Roadfans GmbH weiter?
a) Frist beachten!
In den versandten Schreiben ist eine Frist gesetzt. Wenn diese Frist verstrichen ist, könnte es sein, dass der Insolvenzverwalter den Nichteintritt in den Vertrag erklärt. Diese Möglichkeit hat er bei Verträgen, die von noch keiner Seite vollständig erfüllt sind. Das steht so in der Insolvenzordnung. Dann haben die KäuferInnen keine Chance mehr an ihr Auto zu kommen und müssen die geleisteten Zahlungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Es empfiehlt sich hier also, bis spätestens 28.01.2025 eine Entscheidung zu treffen.
b) Insolvenzeröffnung und Forderungsanmldung
Das (endgültige) Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Dies dürfte entweder zum Anfang Februar oder aber zum Anfang März der Fall sein. Dann wird das Gericht eine Frist setzen, binnen derer Forderungen anmeldet werden müssen. Ferner bestimmt das Insolvenzgericht dann den Termin zur Prüfung der Forderungen und für die Gläubigerversammlung. Bei der Gläubigerversammlung werden die Weichen für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens gestellt.
3. Was wir tun
Die Situation bezüglich der aus Sicht der KäuferInnen notwendigen Übereignung und deren Feststellung ist sehr komplex. Es handelt sich um eine Materie des Insolvenzrechtes und des Sachenrechtes und dürfte für viele KäuferInnen Neuland sein. Umso wichtiger ist es, dass alle Aspekte des Falles untersucht werden, um eine möglichst günstige Position zu kommen. Wir vertreten bereits mehrere KäuferInnen von Fahrzeugen in verschiedenen Konstellationen gegenüber der Roadfans GmbH bzw. dem vorläufigen Verwalter. Es ist wichtig, die erforderlichen Diskussionen sachlich und möglichst ohne Emotionen zu führen, auch wenn der drohende Verlust für den oder die Einzelne(n) sicher massiv ist. Diese Diskussion und Klärungen führen wir mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter bereits.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie mit Schreiben des Insolvenzverwalters umgehen sollen und wie Sie eventuell doch noch zu Ihrem Fahrzeug kommen können, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich unter 02621/6239288 anrufen oder Sie schreiben eine mail an [email protected] .