GERICKE RECHTSANWALTSCHAFTSGESELLSCHAFT mbH - Wenn es um Ihr Recht geht
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei der GERICKE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT mbH erfahren Sie, ob Sie Recht haben und vor allem, wie Sie es bekommen. Das betrifft sowohl die manchmal zu führenden gerichtlichen Verfahren als auch die zukunftsorientierte Gestaltung von Verträgen.
Wer ist Rechtsanwalt Marc Gericke
Rechtsanwalt Marc Gericke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und daneben im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes tätig. Er vertritt bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes, aber auch bei der Erstellung entsprechender vertraglicher Grundlagen. Er vertritt vermögende Mandanten aus dem In- und Ausland bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und im Rahmen von Investitionen in Unternehmen und Immobilien.
Mein Ansatz
Jeder Fall ist es wert, erfolgreich durchgesetzt zu werden. Das hängt immer von der Ausgangssituation ab. Realistische Einschätzung der Optionen unter Beachtung der wirtschaftlichen Eckdaten sind der Ausgangspunkt. Danach entscheidet sich, ob es sich lohnt zu kämpfen und wie intensiv die Auseinandersetzung geführt werden muss.
Rechtsgebiete
Bank- und Kapitalmarktrecht
- Abschluss, Kündigung und Widerruf von Kreditverträgen
- Recht der Sicherheiten (Bürgschaften, Schuldbeitritte)
- Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken)
- Kapitalbeteiligungen - Kommanditbeteiligungen, Nachrangdarlehen, atypisch stille Beteiligungen, Anleihen (z.B. te Solar Sprint)
- Sachwert- und Direktinvestments (z.B. Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft)
- Crowdinvestments, Crowdfundings
- Zahlungsverkehr (Konten und Kreditkarten, z.B. VTB Europe SE)
- Zinsen und Negativzinsen, Nachrangklausel
- Vermögensverwaltung
- Wertpapierrecht (einschließlich elektronische Wertpapiere)
- Kryptowährungen
- Bankenaufsicht (Erlaubnisse nach dem KWG, Vermögensanlagenprospekte)
Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründung und Begleitung bei der Gründung von Gesellschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechtes, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG)
- Gesellschaftsspezifische Verträge (Geschäftsführeranstellungsverträge, Geschäftsordnungen)
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Gesellschafterstreit
- post-M&A-Streitigkeiten
- Ausschluss und Abfindung von Gesellschaftern
- Begleitung und Unterstützung bei Gesellschaftsversammlungen
- Bestellung und Abberufung von Organen (Geschäftsführer, Aufsichtsräte)
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer und Aufsichtsräten
Handels- und Unternehmensrecht, Immobilien, Insolvenz
- Franchise- und Vertriebsverträge (Franchisenehmer, Franchisegeber, Handelsvertreter)
- Maklerrecht / Maklerprovision
- Grundstücks- und Projektentwicklung
- Grundstückskaufverträge
- Insolvenzanfechtung, Vertretung im Insolvenzverfahren
- Handelsvertreterrecht
Informationsgespräch kostenlos
Manche Fragen lassen sich einfach beantworten. Manchmal ist die weitere Tätigkeit eines Anwaltes gar nicht erforderlich. Nehmen Sie einfach per mail oder telefonisch Kontakt auf und lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.