Banken und Sparkassen sind verpflichtet, in ihren Klauseln genau anzugeben wann und wie sich die Zinsen ändern. Das betrifft sowohl Guthabenzinsen in Sparverträgen als auch Darlehenszinsen. Machen sie das nicht, sind die Klauseln unwirksam, was der BGH bereits vor vielen Jahren so entschieden hat. Trotzdem haben die Banken bis heute die Darlehenszinsen auf der Basis von fehlerhaften Zinsänderungsklauseln angepasst. Für Darlehensnehmer können sich hohe Erstattungsansprüche wegen zuviel geleisteter Zinsen ergeben.
Welche Verträge können betroffen sein?
Betroffen sind Kreditverträge, bei denen sich die Höhe des Zinses nach der Entwicklung am Kapitalmarkt orientiert, so zum Beispiel
- - Darlehen mit variabler Verzinsung
- - Kontokorrentkreditverträge
- - Überziehungskredite
- - Darlehen mit variable Verzinsung nach dem Auslaufen einer Zinsbindung