Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sorge ich gleichermaßen für die Wahrung der Rechte von geschädigten Kapitalanlegern, Bankkunden und Versicherungskunden. Darüber hinaus berate und vertrete ich Privatpersonen auch in Vermögensangelegenheiten zu Fragen der Vorsorge und des Erbrechts. Besondere Bedeutung haben dabei Fragen zu Bank-, Versicherungs- und Anlageverträgen im Todesfall.
Ich beschäftige mich seit beinahe 20 Jahren mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Nach Erfahrung in der Rechtsabteilung eines Kreditinstituts bin ich seit 2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seither als Rechtsanwältin vornehmlich für geschädigte Anleger tätig. Aufgrund nachgewiesener Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen darf ich den Fachanwaltstitel im Bank- und Kapitalmarktrecht führen.
Als Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht verfüge ich über einen großen Erfahrungsschatz bei der Durchsetzung von entstandenen Ansprüchen gegen übermächtig erscheinende Gegner. Ich berate insbesondere Anleger von (finanzierten) Kapitalanlagemodellen bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen. Das betrifft bei finanzierten Anlagen die Klärung der Darlehensforderungen, bei Fondsbeteiligungen die Abwehr von Ansprüchen der Fonds oder Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Ausschüttungen, die Verfolgung von Ansprüchen gegen Fondsverantwortliche, die Prüfung von Nachrangdarlehen und Beteiligungen.
Ich berate Sie außerdem in Darlehensangelegenheiten und prüfe Finanzierungsverträge auch auf die Möglichkeiten eines Widerrufs. Für Sie als Versicherungsnehmer prüfe ich die Möglichkeiten eines Widerspruchs und informiere über die Folgen.
Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst darüber hinaus auch Fragen zu Kapitalanlagen, Kontoverträgen, Darlehensverträgen, Versicherungen und anderen Vermögenswerten im Erbfall.
Infomieren Sie sich noch detaillierter über meine anwaltliche Tätigkeit unter: