In unserer Kanzlei in Berlin stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Wir sind eine Kanzlei, die ausschließlich Arbeitnehmer*innen vertritt, Arbeitgeber vertreten wir nicht. 

Im Arbeitsrecht erhalten Sie von uns Beratung und Rechtsschutz vor allem in folgenden Fällen:

  • Abwehr von Kündigungen und Klage auf Weiterbeschäftigung
  • Erhebung und Durchführung von Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen, auch außergerichtlich
  • Verhandlung und Durchsetzung von Abfindungszahlungen 
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen
  • Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • Strategische Beratung gegen Mobbing und Durchsetzung von Schadensersatz/Entschädigung
  • Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverträge 
  • Durchsetzung von Arbeitszeitaufstockungsansprüchen
  • Durchsetzung von Teilzeitansprüchen
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, auch von leitenden Angestellten und Geschäftsführer*innen
  • Durchsetzung von Arbeitnehmerdatenschutz und Klagen aus dem AGG sowie dem Entgelttransparenzgesetz

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Gerne berate ich Sie und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten.

Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

Unser gesamtes Arbeitsteam finden Sie hier: Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin » Kanzlei Bechert (arbeitsrecht-berlin.de)