Die Aussage von Ralph W. Emerson "Nichts Großes ist je ohne Begeisterung geschaffen worden" ist zu meinem Leitsatz geworden und begleitet mich in meinem beruflichen Alltag.
Für mich bedeutet gute Strafverteidigung vor allem strategisches und praktisches Denken, Verhandlungsgeschick, das große Ganze im Blick zu behalten, Verlässlichkeit, Empathie und Mitgefühl, fachliche Exzellenz, Leidenschaft, „Out-of-the-box thinking“ und niemals aufzugeben.
Mit diesem Ansatz führe ich als Fachanwältin für Steuerrecht und Zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA) seit Dezember 2023 meine eigene Kanzlei STÜRZL Steuerstrafrecht mit Sitz in Frankfurt und München.
Unsere Kernkompetenz liegt im Steuerstrafrecht. Wir helfen dabei, steuerstrafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, strafrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit unrichtigen oder unvollständigen Steuerdeklarationen zu korrigieren und im Zweifel notwendige Verfahren zügig und ohne Aufsehen zu beenden bzw. Ihr Recht kompetent vor Gericht durchzusetzen. Fachliche Kompetenz kombinieren wir mit Diskretion und Empathie für die jeweilige Ausnahmesituation, welche sich durch ein Verfahren ergeben. Neben dem klassischen Steuerstrafrecht decken wir viele typische "Begleitdelikte" ebenfalls ab und zählen Arbeitsstrafrecht, Korruptionsstrafrecht oder sonstiges Wirtschaftsstrafrecht ebenfalls zu unseren Schwerpunkten.