Auf der Suche nach einem engagierten Rechtsanwalt in Saarlouis bin ich bei rechtlichen Problemen für Sie da und erarbeite schnelle und sichere Lösungen für Sie. 

Die Kanzlei besteht nun schon in der dritten Generation. Die langjährige Erfahrung kommt Ihnen hierbei zu Gute.

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei liegen im Erb- und Familienrecht.

Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Selbstverständlich können Sie mich gerne in meiner Kanzlei besuchen oder ein Beratungsgespräch per Telefon oder Videoübertragung vereinbaren.


Fachanwalt für Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich u. a. auf die Beratung und Vertretung von Erben, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigten und allen sonstigen Personen, die an einer Nachlassangelegenheit beteiligt sind. Auch vor Eintritt des Todesfalles berate ich Sie zu den Themen Testamentsgestaltung und Nachlassplanung. So können Probleme und Auseinandersetzungen vermieden werden.

Pflichtteilsansprüche

Ein absoluter Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich Pflichtteilsansprüche. Diese stehen insbesondere Kindern (aber auch Enkeln, wenn die eigenen Eltern vorverstorben sind), dem/der Ehepartner*in oder einem Elternteil zu, wenn diese Personen von der Erbfolge ausgeschlossen, also "enterbt" sind. Eine Enterbung liegt schon dann vor, wenn eine andere Personen durch Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt worden ist. 

Im Bereich des Pflichtteilsrechts vertrete ich pflichtteilsberechtigte Personen, die Ansprüche geltend machen, wie auch Erben, gegenüber welche der Anspruch besteht. 

Viele Pflichtteilsangelegenheiten können ohne Auseinandersetzungen vor Gericht geklärt werden. Wenn ein Klageverfahren unvermeidbar ist, vertrete ich Sie hierbei natürlich auch mit vollem Einsatz. 

Testamentsgestaltung

Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil (Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen) oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht. 

Testamentsvollstreckung

Neben der Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht bin ich auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Die AGT, Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V., versteht sich berufsständische und wissenschaftliche Vereinigung zur Vertretung der gemeinsamen fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belange der Testamentsvollstrecker.



Weitere Tätigkeitsbereiche:

Zivilrecht

Sie möchten sich über Ihre Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung informieren, weil Sie eine mangelhafte Sache erworben haben? Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus bin ich Ihr Ansprechpartner für die Erstellung, Prüfung und Optimierung sowie die Verhandlung von individuellen Vertragsdokumenten, in denen Ihre Rechte sicher verankert sind.

Schwerpunkte sind hier unter anderem das Kaufvertragsrecht (Nachbesserung, Rücktritt pp.), Verkehrsrecht (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach unverschuldetem Verkehrsunfall, Verteidigung nach Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten) sowie der Bereich Widerruf von Darlehensverträgen (sog. Widerrufsjoker beim finanzierten PKW-Kauf).

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht - insb. nach Verkehrsunfall

Haben Sie Personen- oder Sachschäden erlitten – etwa durch einen (unverschuldeten) "Autounfall"? Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – ich prüfe, ob Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zustehen und wie hoch diese ausfallen. Bei Problemen, diese gegenüber dem Anspruchsgegner - etwa der gegnerischen Haftpflichtversicherung - erfolgreich durchzusetzen, stehe ich Ihnen mit persönlichem Engagement zur Seite und mache mich für Ihre Rechte und Interessen stark. Wurde der Unfall durch den Gegner verursacht, muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten übernehmen. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist daher in diesen Konstellationen für Sie in der Regel kostenfrei. 

Kaufvertragsrecht / Mängel- bzw. Gewährleistungsansprüche

Im Bereich des Kaufrechts berate ich Sie sowohl beim Abschluss eines Kaufvertrags als auch im Falle von vertraglichen Mängeln. Gerne helfe ich Ihnen bei der Gestaltung von Kaufverträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen und informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten. Zudem vertrete ich Sie in Verhandlungen mit Vertragspartnern, prüfe Ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung oder verhelfe Ihnen zum Eigentum durch die Übergabe der Kaufsache.



Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder über die Internetseite www.cng-gotzen.de.