Herzlich Willkommen!

Mein Name ist Radoslaw Godzieba und ich übe die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in den Angelegenheiten des Zwangsversteigerungsrechts aus.Insbesondere bin ich für Mieter und Eigentümer in Zwangsversteigerungsverfahren tätig.

Für Mieter

Steht das Objekt, in dem Sie als Mieter wohnen, zur Zwangsversteigerung an?

Sollte ein Bieter in der Versteigerung den Zuschlag erhalten, wird dieser sofort neuer Eigentümer und tritt grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag mit Ihnen ein. Dennoch machen Mieter nach einer Zwangsversteigerung häufig auch negative Erfahrungen wie:

  • unrechtmäßigen Wechsel der Schlösser oder Entsorgung von Gegenständen („verbotene Eigenmacht“),
  • Abschaltung der Versorgung mit Wasser, Strom oder Heizung („kalte Räumung“),
  • unberechtigte Mieterhöhungen oder
  • unbegründete Kündigungen oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.

Beachten Sie bitte: Man kann nie wissen, wer mit welchen Intentionen in der Versteigerung das meiste bietet und den Zuschlag erhält. Beugen Sie vorgenannten Handlungen des neuen Eigentümers daher am besten vor dem Zwangsversteigerungstermin vor und warten damit nicht bis nach der Versteigerung.

Für Eigentümer

Sind Sie als Eigentümer von einer Zwangsversteigerung betroffen?

Ob Zwangsvollstreckungs- oder Teilungsversteigerung - gerne können Sie mich insbesondere mit folgenden Tätigkeiten im Zwangsversteigerungsverfahren beauftragen:

  • mit der Tätigkeit bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens,
  • in Verfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft insbesondere mit der Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung oder auf Zulassung des Beitritts, insbesondere mit der Stellung eines solchen Antrages,
  • mit der Tätigkeit im Verteilungsverfahren, und zwar auch mit der Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung,
  • mit der Wahrnehmung von Zwangsversteigerungsterminen,
  • mit der Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens,
  • mit Verhandlungen mit Gläubigern und Miteigentümern mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens,
  • mit der Einlegung einer Zuschlagsbeschwerde und/oder
  • mit der Stellung eines Antrages auf Vollstreckungsschutz.

Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf und informieren sich kostenlos über Ihre Rechte.