Rechtsanwaltskanzlei VON STEIN

in Steglitz-Schloßstraße


Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Die Kanzlei “VON STEIN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft“ wurde im Jahr 2000 als GbR gegründet und besteht seit dem Jahr 2008 als Partnerschaftsgesellschaft fort.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind auf zivilrechtliche Rechtsgebiete spezialisiert, namentlich auf die Bereiche des Versicherungsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Immobilienrechts.  

Die Rechtsanwälte der Kanzlei verbindet eine gemeinsame Philosophie der anwaltlichen Tätigkeit. Wir sind für unsere Mandanten spezialisierte und verlässliche Ansprechpartner. Dabei verfolgen wir den Anspruch, juristische Fälle nicht als Selbstzweck zu betrachten, sondern stets im Interesse des Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

Wir streben eine langfristige Mandantenbeziehung an und freuen uns darüber, dass uns zahlreiche Mandanten bereits seit unseren Gründungsjahren fortwährend vertrauen und weiterempfehlen.




Labor omnia vincit.


Unablässiges Mühen zwingt alles, bringt alles fertig.


- Vergil




Fachanwalt für versicherungsrecht,
Fachanwalt für verkehrsrecht, rechtsanwalt

Johann-Friedrich von Stein

  • Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2000
  • Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (bundesweit)
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2009
  • Mitglied des Berliner Anwaltsvereins
  • Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht" und Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht" des Deutschen Anwaltvereins
  • Mitglied im Beirat Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.(BVSK)
  • Tätigkeitsschwerpunkte: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

VERSICHERUNGSRECHT

  • Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung
  • Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung

VERKEHRSRECHT

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt)
  • Kfz-Kaufvertragsrecht (Rücktritt, Schadensersatz)
  • Unfallschadenregulierung