Herzlich Willkommen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kurzvorstellung von Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski auf anwalt.de.

Seit 1996 prägt Rechtsanwalt und Inhaber Markus Bialobrzeski das Renommee der Kanzlei im Zentrum der Löwenstadt.
Die Ursprünge des Anwaltsbüros reichen bis 1972 zurück. Spezialisiert auf die Schwerpunkte Steuerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht berät und vertritt die Kanzlei Bialobrzeski bundesweit und international die Interessen und Rechte von Personen, mittelständischen Unternehmen und Konzernen.

Was macht diese Kanzlei fachlich so besonders?

Das ist die seltene Bündelung von drei Fachanwaltstiteln in den komplexen Disziplinen Steuerrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht, die Markus Bialobrzeski in seiner Anwaltschaft vereint. Diese außergewöhnliche Kombination und Expertise eröffnet die ganzheitliche Betrachtung von meist interdisziplinär gelagerten Fällen. Aus einer Hand nutzen Mandanten eine juristische 360-Grad-Sicht, die vorteilhafte Synergien effektiv umsetzt.

Die Mandanten schätzen eine kompetente Beratung und Vertretung, die neben juristischen Belangen auch wirtschaftliche und individuelle Aspekte einbezieht. Im Mittelpunkt stehen ergebnisorientierte Konfliktlösungen. Außergerichtliche Einigungen führen meist einfacher und schneller zum Ziel als langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen. Ist ein Gerichtsverfahren vorzubereiten, geht diesem stets die sorgfältige Bewertung und fundierte Darstellung von Erfolgsaussichten voraus.
Das spiegeln auch unsere Referenzen wieder.

Zum Netzwerk der Kanzlei zählen in gegebenen Fällen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und spezialisierte Fachanwälte. Markus Bialobrzeski ist an sämtlichen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bialo19.de

Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0531 480 312 80